HEILPRAKTIKERLEISTUNGEN PHYSIOTHERAPIE

Ohne Umwege zum Therapeut? – Geht bei uns durch die Heilpraktikerzulassung für Physiotherapie

 

Der Physiotherapeut Johannes Müller hat zusätzlich auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie. Wir können Ihnen somit alle gängigen Leistungen der Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.

Welche Vorteile haben Sie als Patient/in?

  • Keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
  • Physiotherapeutische Behandlung auch ohne Verordnung
  • Ausführliche physiotherapeutische Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform und Anzahl der Behandlungen
  • …und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

 

Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

Ob eine direkte physiotherapeutische Diagnosestellung oder eine physiotherapeutische Behandlung direkt möglich ist, wird bei der ersten Therapiesitzung in einer Beratung und Untersuchung erörtert. Sollten hier weitere ärztliche Untersuchungen oder Kontraindikationen festgestellt werden, ist u.U. eine weitere medizinische Abklärung notwendig.

 


 

Menü