HEILPRAKTIKERLEISTUNGEN PHYSIOTHERAPIE

Ohne Umwege zum Therapeut? – Geht bei uns durch die Heilpraktikerzulassung für Physiotherapie

 

Der Physiotherapeut Johannes Müller hat zusätzlich auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie. Wir können Ihnen somit alle gängigen Leistungen der Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.

Welche Vorteile haben Sie als Patient/in?

  • Keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
  • Physiotherapeutische Behandlung auch ohne Verordnung
  • Ausführliche physiotherapeutische Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform und Anzahl der Behandlungen
  • …und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

 

Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

Ob eine direkte physiotherapeutische Diagnosestellung oder eine physiotherapeutische Behandlung direkt möglich ist, wird bei der ersten Therapiesitzung in einer Beratung und Untersuchung erörtert. Sollten hier weitere ärztliche Untersuchungen oder Kontraindikationen festgestellt werden, ist u.U. eine weitere medizinische Abklärung notwendig.

 


 

OSTEOPATHIE

Osteopathie ist das Umsetzen der osteopathischen Philosophie in ein manuelles Diagnose- und Behandlungskonzept, bei dem die Person und nicht die Krankheit im Vordergrund steht. 

Frau Zwick befindet sich derzeit in Elternzeit, deswegen können wir momentan leider keine neuen PatientInnen annehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis

Download Flyer Osteopathie

Was ist Osteopathie?

Osteopathie ist ein eigenständiges Diagnose- und Behandlungskonzept. Mit manuellen Techniken wird die Funktionsfähigkeit des Körpers wieder hergestellt. Osteopathie geht den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Es werden keine Krankheiten im eigentlichen Sinne behandelt, sondern deren Auslöser.

Die Osteopathie befasst sich mit Dysfunktionen im Bewegungsapparat (Muskulatur, Gelenke, Bänder, Faszien), der Brust-, Bauch- und Beckenorgane  sowie dem peripheren und zentralen Nervensystem.

Das Ziel ist, patientenorientiert die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.

Wie funktioniert Osteopathie?

Die drei Grundbausteine der Osteopathie:

1 – STRUKTUR und FUNKTION als Einheit

Genaue Kenntnisse in Anatomie und Physiologie machen es dem Osteopathen möglich, Zusammenhänge zwischen eingeschränkten Strukturen und Funktionen zu erkennen.

2 – BEWEGUNG ist LEBEN

Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren ausreichende Bewegungsfreiheit. Ziel osteopathischer Behandlungen ist daher, Blockaden Gewebespannung zu lösen und somit die Beweglichkeit wiederherzustellen.

3 – SELBSTHEILUNGSKRAFT

Unser Körper verfügt über viele Kompensationsmechanismen um Störungen auszugleichen. Krankheit entsteht, wenn der Körper seine Regulationsfähigkeit verliert. Durch eine osteopathische Behandlung werden diese Selbstheilungskräfte wieder aktiviert.

 

Behandungsablauf:

Der erste Termin dauert meist ca. 60 Minuten. Für die weiteren Therapien werden je nach Notwendigkeit Termine mit einer Dauer von 45 – 60 Minuten vereinbart.
Die Behandlung baut auf einer genauen Anamnese, manuellen Untersuchung sowie aller vorhandenen Fremdbefunde (Labor, bildgebende Verfahren etc.) auf.

 Erstattung

Osteopathische Behandlungen kosten im Schnitt zwischen 90 und 150 Euro und werden von uns nach der Heilpraktikergebührenordnung abgerechnet. Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Behandlungen ganz oder teilweise (je nach Vertrag). Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Heilpraktiker Leistungen übernommen werden.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt Osteopathie als Zusatzleistung.  Jede Kasse legt selbst fest, ob und in welcher Höhe Osteopathiekosten übernommen werden. Eine aktuelle Liste der Kassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie unter:

Osteokompass.de

               

Wir sind Mitglied  im Verband evidenzbasierter Osteopathie VEO https://www.veo-deutschland.de/

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